Verbesserter Zugang für Menschen mit Sinnesbehinderung

Medienmitteilung 09.12.2022

Die SRG erneuert mit sieben Verbänden die Vereinbarung für Leistungen zugunsten Menschen mit Sinnesbehinderung. Darin wird geregelt, welche Sendungen untertitelt, welche Inhalte transkribiert oder gebärdet werden. Das Ziel ist, die Leistungen der SRG weiter auszubauen und den Zugang zu ihren Angeboten für die Betroffenen zu verbessern. Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis 2027.