SRG nimmt WEKO-Einschätzung zur Kenntnis
Im vergangenen Frühjahr haben sich die SRG und der Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN (VSM) im Rahmen einer erstmals getroffenen Grundsatzvereinbarung auf gemeinsame Massnahmen für einen starken Medienplatz Schweiz geeinigt. Mit einer Beratungsanfrage an das Weko-Sekretariat haben sie um die wettbewerbsrechtliche Beurteilung gebeten. Der VSM, Médias Suisses und die SRG nehmen zur Kenntnis, dass das Sekretariat der Weko viele Elemente der Grundsatzvereinbarung für zulässig hält, bezüglich einzelner Punkte jedoch kartellrechtliche Vorbehalte hat. Der angefangene Dialog soll konstruktiv weitergeführt werden.
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