SRG SSR erweitert Leistungen für Sinnesbehinderte

Medienmitteilung 04.09.2017

Die SRG hat mit sieben Verbänden für sinnesbehinderte Menschen ein neues Abkommen abgeschlossen. Es regelt, welche Sendungen untertitelt, welche Inhalte audiodeskribiert oder gebärdet werden. Die Vereinbarung gilt von 2018 bis 2022 und ist wichtig für den barrierefreien Zugang zu den SRG-Programmen.