Die SRG beantragt für einen Teil der Mitarbeitenden Kurzarbeit

Medienmitteilung 07.04.2020

Die Absage sportlicher und kultureller Grossereignisse sowie markante Einbussen bei den Werbeeinnahmen haben gravierende finanzielle Auswirkungen auf die SRG. Die Geschäftsleitung der SRG hat deshalb nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, für einen Teil der betroffenen Mitarbeitenden Kurzarbeit zu beantragen.