Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist auch Vereinsvorstand und besteht aus neun Mitgliedern. Er ist gegenüber der Konzessionsbehörde verantwortlich dafür, dass die SRG die gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Vorgaben erfüllt.

Der Verwaltungsrat bestimmt eine:n Zentralsekretär:in, der oder die nicht Mitglied des Verwaltungsrats ist.

Die neun Mitglieder des Verwaltungsrats gehören der Delegiertenversammlung an. Diese wählt den:die Präsident:in, der:die gleichzeitig Verwaltungsratspräsident:in und Vorsitzende:r der Delegiertenversammlung ist. Der Verwaltungsrat konstituiert sich ansonsten selbst und wählt einen oder zwei Vizepräsident:innen.

Die Interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat und dessen Finanz- und Prüfungsausschuss bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten. Der:die Generaldirektor:in nimmt in der Regel mit Antragsrecht und beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil.

Eine Amtsperiode im Verwaltungsrat dauert vier Jahre.

Gremien

Der Verwaltungsrat bestellt:

  • Finanz- und Prüfungsausschuss
  • Personalausschuss
  • Investitionsausschuss
  • Transparenzausschuss
  • Ausschuss Digitale Transformation
  • Ausschuss SWI swissinfo.ch

Der SRG-Präsident und die Präsidenten der Regionalgesellschaften bilden die Arbeitsgruppe Regionalpräsidenten.