Die SRG und Temps Présent rufen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an

Medienmitteilung 24.07.2018

Die SRG hat entschieden, in Bezug auf das Urteil vom 15. Februar 2018, welches das Bundesgericht (BG) bezüglich des Berichts des Magazins Temps Présent über die durch die Giroud-Affäre aufgedeckten Missstände des Schweizer Kontrollsystems von Weinen gefällt hatte, gemeinsam mit der Produktion Temps Présent den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen.

Die SRG ist der Meinung, dass dieser Entscheid wichtige Fragen über die Freiheit der Meinungsäusserung der Medien gemäss Artikel 10 EMRK aufwirft. Die SRG will die Erwägungen des Bundesgerichts der Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof unterziehen, da die Erwägungen ihrer Meinung nach Einschränkungen enthalten, welche die journalistische Untersuchungstätigkeit massgeblich erschweren.

Während der Entscheid des EGMR aussteht, ist das Urteil des BG weiterhin rechtsgültig und rechtskräftig.

Medienstelle SRG, Edi Estermann
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