Grundversorgung in Krisen

Wir haben vom Bundesrat den Auftrag, die Schweizer Bevölkerung auch in Krisensituationen mindestens via Radio zu informieren (Artikel 24 der SRG-Konzession). Die SRG zählt zu den sogenannten kritischen Infrastrukturen, also zu jenen Dienstleistern, die essenziell für die Wirtschaft oder die Lebensgrundlagen der Bevölkerung sind. 

Damit wir die Bevölkerung auch in aussergewöhnlichen Situationen informieren können, haben wir eine krisenresistente Radioinfrastruktur aufgebaut. Zudem betreiben wir das System ICARO, an welches alle Einsatzzentralen der Kantonspolizei angeschlossen sind. Ferner haben wir mit dem Bund eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen (IBBK-Notfallradio). Dadurch erhalten wir in einer Krise bei Bedarf subsidiäre Unterstützung durch die militärische Infrastruktur des Bundes.

Warum spielt das Radio in der Krise eine wichtige Rolle?

  • Über 96% der Bevölkerung in der Schweiz sind übers Radio erreichbar.
  • Radio kann in Luftschutzkellern empfangen werden.
  • Die Radioproduktion und -verbreitung ist notstromgestützt. 
  • Viele Menschen haben Zugang zu einem stromautonomen Endgerät (z.B. Autoradio).

Was ist bei einem Sirenenalarm zu tun?

  1. Radio hören 
  2. Anweisungen der Behörden befolgen
  3. Nachbarn informieren

Siehe für weitere Informationen die Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS: Alarmierung und Information