Abgabe für Radio und Fernsehen

In der Schweiz wohnhafte Personen, die Radio- oder Fernsehprogramme empfangen, sind aufgrund des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verpflichtet, Empfangsgebühren zu bezahlen, unabhängig davon, welche Sendungen sie sich anschauen oder anhören, unabhängig auch davon, über welchen Vektor (Antenne, Kabel, Satellit, Telefon, Handy, Internet) sie Radio hören oder fernsehen. 

Von den Gebühren befreit werden können lediglich AHV- und IV-Berechtigte, die Leistungen nach dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung erhalten.

Der Bund hat die Firma Serafe AG mit dem Inkasso der Gebühren beauftragt.

Der Bund legt die Höhe der Radio- und Fernsehgebühren fest. Die Gebühreneinnahmen dienen grösstenteils der Finanzierung der Radio- und Fernsehprogramme der SRG (Service public). 34 private Radio- und Fernsehveranstalter erhalten ebenfalls einen Teil davon für die Erfüllung konzessionierter Leistungen. Ein Teil der Einnahmen fliesst in die Förderung neuer Technologien sowie die Nutzungsforschung. Ausserdem decken die Einnahmen auch die Kosten für die Frequenzverwaltung (Bakom) und für die Erhebung der Empfangsgebühren (Serafe).

Seit dem 1. Januar 2019 wird eine Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben. Die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen beträgt 335 Franken je Privathaushalt und Jahr (seit dem 1. Januar 2021).

Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken sind von der Abgabe ausgenommen. Firmen mit einem Umsatz von 500'000 Franken bis 749'999 Franken bezahlen eine Abgabe von 160 Franken.