Was leistet die SRG für Menschen mit Sinnesbehinderung?

02.02.2018

In der Schweiz leben fast eine Million Menschen mit einer Sinnesbehinderung. Mittels Untertitelung, Audiodeskription und Gebärdensprache bietet die SRG diesen Menschen Zugang zu Information, Unterhaltung, Kultur und Sport.

Die gesetzlichen Grundlagen für das Programmangebot regeln das Radio- und Fernsehgesetz von 2006 (RTVG) und die entsprechende Verordnung von 2007 (RTVV). Aus dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG):

Art. 7 Weitere Anforderungen an das Programm von Fernsehveranstaltern

Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programmangebot müssen einen angemessenen Anteil der Sendungen in einer für hör- und sehbehinderte Menschen geeigneten Weise aufbereiten.

Regionale Fernsehveranstalter mit Konzession versehen die Hauptinformationssendungen mit Untertiteln. Der Bundesrat bestimmt den Umfang der Verpflichtung. Die Kosten der Aufbereitung der Sendungen für hörbehinderte Menschen werden vollumfänglich aus der Abgabe für Radio und Fernsehen (Art. 68 a) finanziert.

Art. 24 Programmauftrag

3 Der Bundesrat legt die Grundsätze fest, nach denen die Bedürfnisse der Menschen mit Sinnesbehinderungen berücksichtigt werden müssen. Er bestimmt insbesondere, in welchem Ausmass Spezialsendungen in Gebärdensprache für gehörlose Menschen angeboten werden müssen.

Bereits heute bietet die SRG den Sinnesbehinderten mehr Programm an, als der Regulator vorschreibt. So hat die SRG im September 2017 mit sieben Verbänden für sinnesbehinderte Menschen ein neues Abkommen abgeschlossen. Dieses regelt, welche Sendungen untertitelt, welche Inhalte audiodeskribiert oder gebärdet werden.

Konkret untertitelt die SRG heute rund 30 000 Stunden Programm. Das ist die Hälfte der Sendezeit. Bis 2022 wird dieses Angebot auf 45 000 Stunden beziehungsweise 80 Prozent ausgebaut. Gegenüber den heute 420 Stunden an audiodeskribierten Inhalten werden 900 Stunden zur Verfügung gestellt. Bei den gebärdeten Inhalten werden 1000 Stunden – im Vergleich zu 440 Stunden heute – angestrebt. Der finanzielle Aufwand steigt von 9,5 Millionen (2016) auf 17 Millionen Franken im Jahr 2022. Die Vereinbarung gilt von 2018 bis 2022 und ist wichtig für den barrierefreien Zugang zu den SRG-Programmen.

Im Video erläutert Arianne Gambino, Sendeleiterin bei SRF, das stetig wachsende Angebot für Menschen mit Sinnesbehinderung und zeigt auf, mit welchen Herausforderungen die Programmschaffenden in der Praxis konfrontiert sind.