Medienabgabe

Das Gesetz verpflichtet alle Schweizer Haushalte und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, eine Abgabe für Radio und Fernsehen zu bezahlen. Seit dem 1. Januar 2019 erhebt die Serafe AG die Abgabe für Radio und Fernsehen.

Jeder Privathaushalt und jedes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ist gebührenpflichtig. Ob jemand Radio- und Fernsehprogramme über Satellit, Antenne oder via Internet empfängt, spielt keine Rolle – ebenso wenig welche Art von Sendung eine Person konsumiert. Haushalte, die ohne Empfangsgeräte auskommen, können jedoch auf Gesuch hin während maximal der nächsten fünf Jahre von der Abgabe befreit werden (Opting-Out-Möglichkeit). Haushalte mit Personen, die jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen, werden auf Gesuch hin von der Abgabenpflicht befreit. Es besteht auch die Möglichkeit einer rückwirkenden Befreiung. Ausländische diplomatische Personen und taubblinde, alleinlebende Personen müssen ebenfalls keine Abgabe zahlen.

Die Digitalisierung hat die Mediennutzung komplett verändert. Heute sind alle Inhalte unabhängig von Kanälen und Vektoren stets und überall abrufbar. Deshalb konsumieren alle Menschen in der Schweiz in irgendeiner Form Produktionen der SRG oder anderer konzessionierter Radio- und TV-Anbieter; sei es ein Nouvo-Video auf Facebook, die Tageschau im Fernsehen, die Musikcharts auf Radio RaBe oder das «Echo der Zeit» als Podcast.

Entscheidend sind die Inhalte und nicht die vielfältigen Verbreitungsvektoren. Die SRG und die privaten, konzessionierten Radio- und TV-Anbieter sind auf die Einnahmen aus der Abgabe angewiesen, um hochwertige und relevante Inhalte zu produzieren, die über den kleinräumigen Schweizer Medienmarkt sonst nicht finanzierbar sind.

Seit Januar 2019 ist die Firma Serafe AG für das Inkasso der Gebühren zuständig. Die Serafe AG, eine Tochtergesellschaft von Secon AG mit Sitz in Fehraltorf, erhebt die Abgabe für Radio und Fernsehen im Auftrag des Bundes.

Die Gebühr für Privathaushalte beträgt 335 Franken. Kollektivhaushalte wie Alters- und Pflegeheime, Wohnheime, Strafanstalten, Internate oder Asylunterkünfte bezahlen 670 Franken – Personen, die einem Kollektivhaushalt wohnen, bezahlen folglich keine individuelle Abgabe.

Für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gilt ein abgestuftes Tarifsystem. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500 000 Franken – das sind drei Viertel aller Unternehmen in der Schweiz – bezahlen keine Abgabe. In der tiefsten Stufe zahlen Firmen mit einem Umsatz von 500'000 Franken bis 749'999 Franken eine Abgabe von 160 Franken.

Rund 88 Prozent der Einnahmen gehen an die SRG. Ausserdem erhalten 35 private Rundfunksender, das sind 13 regionale Fernsehstationen, 13 kommerzielle Lokalradios sowie 9 nicht-kommerzielle Komplementärradios  einen Beitrag (insgesamt rund 6 Prozent). Diese Sender erfüllen gemäss ihrer Konzession einen besonderen Leistungsauftrag. Weitere 6 Prozent fliessen in die Finanzierung diverser Aktivitäten wie beispielsweise die Förderung neuer Technologien, die Medienforschung oder das Inkasso von Serafe.

Die SRG versorgt die Schweizer Bevölkerung im Auftrag des Bundes mit einem vielfältigen Radio-, TV- und Onlineangebot in vier Sprachen. Die SRG verteilt ihre Mittel auf alle vier Sprachregionen der Schweiz und stärkt so den nationalen Zusammenhalt.

Weitere Informationen zum Finanzausgleich der SRG

Die SRG finanziert sich zu rund 78 Prozent aus öffentlichen Geldern. Ein Grossteil der Gesamtausgaben fliesst in Eigenproduktionen (87 Prozent) wie beispielsweise «Echo der Zeit» (SRF), «Il Quotidiano» (RSI), «Forum» (RTS) oder «Telesguard» (RTR). 2019 wendete die SRG 41 Prozent der Gesamtausgaben für Information, 21 Prozent für Unterhaltung und Film, 19 Prozent für Kultur, Gesellschaft und Bildung, 12 Prozent für Sport sowie 7 Prozent für Musik und Jugend auf.