Aktuelle Position

Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat kommt die Oberleitung der SRG zu. Er leitet die Geschäfte und trägt gegenüber der Konzessionsbehörde die Verantwortung für das Erreichen der gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsvorgaben. Gestützt auf Art. 716 a und b Obligationenrecht (OR) und die Statuten hat er – mit Ausnahme der nicht delegierbaren und nicht entziehbaren Kompetenzen und weiterer vorbehaltener Entscheidbefugnisse – die Geschäftsführung des Unternehmens und die Gesamtleitung der Programme im Organisationsreglement vom 16. Dezember 2009 an den Generaldirektor delegiert. Das Organisationsreglement wurde am 16. Dezember 2010 an die neue Führungsorganisation der Generaldirektion angepasst.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen:
- Die vier Präsidenten der Regionalgesellschaften sind von Amtes wegen Mitglieder des Verwaltungsrates.
- Die Delegiertenversammlung wählt den Präsidenten des Verwaltungsrates und zwei weitere Mitglieder.
- Zwei Verwaltungsräte werden vom Bundesrat bestimmt.
Die neun Verwaltungsräte gehören der Delegiertenversammlung an. Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er wählt einen oder zwei Vizepräsidenten und bestellt einen Finanz- und Prüfungsausschuss (Audit Committee), einen Entschädigungsausschuss, einen Nominationsausschuss, einen Investitionsausschuss und einen Ausschuss Swissinfo. Der Präsident und die Präsidenten der Regionalgesellschaften bilden die Arbeitsgruppe Regionalpräsidenten. Der Verwaltungsrat bestimmt einen Zentralsekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrates ist. Die Interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat und den Finanz- und Prüfungsausschuss bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten. Der Generaldirektor nimmt in der Regel an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil.
Die laufende, vierjährige Legislatur des Verwaltungsrats endet 2015.
Zusammenspiel Verwaltungsrat und Regionalvorstände
Im Rahmen der angebotsstrategischen Vorgaben des Verwaltungsrats legen die Regionalvorstände die Programmkonzepte fest. Nach Massgabe dieser Konzepte teilen sie die vom Verwaltungsrat zugewiesenen Programmmittel (Zahlungsrahmen) auf die Programmketten oder -bereiche auf. Sie stellen dem Verwaltungsrat zu folgenden programmrelevanten Geschäften Anträge:
- Wahl der Direktoren der Unternehmenseinheiten,
- Wahl der Führungskräfte der zweiten Führungsebene mit programmrelevanter Verantwortung,
- Änderung der regionalen Studiostandorte,
- Änderung der regionalen Gliederung in Unternehmenseinheiten,
- Änderung der programmrelevanten zweiten Führungsebene der Unternehmenseinheiten.
Wenn der Verwaltungsrat die Anträge nicht genehmigt, weist er sie mit Auflagen an den Regionalvorstand zurück. Weicht der Regionalvorstand bei den Programmkonzepten oder der damit verbundenen Mittelaufteilung von den Vorgaben des Verwaltungsrats ab, so entscheidet Letzterer. Im Übrigen können die Regionalvorstände dem Verwaltungsrat Anträge stellen zur Qualität und zum Service public der Unternehmenseinheiten.
Bildlegende
v.l.n.r.: Raymond Loretan, Viktor Baumeler, Lucy Küng, Regula Fecker, Jean-François Roth, Luigi Pedrazzini, Duri Bezzola, Hans Lauri, Ulrich Gygi, Willi Burkhalter
