SRG SSR

Gebühren für Radio und TV

In der Schweiz wohnhafte Personen, die Radio- oder Fernsehprogramme empfangen, sind aufgrund des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verpflichtet, Empfangsgebühren zu bezahlen, unabhängig davon, welche Sendungen sie sich anschauen oder anhören, unabhängig auch davon, über welchen Vektor (Antenne, Kabel, Satellit, Telefon, Handy, Internet) sie Radio hören oder fernsehen. Von den Gebühren befreit werden können lediglich AHV- und IV-Berechtigte, die Leistungen nach dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung erhalten.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die im Radio- und Fernsehgesetz geregelten Gebühren ab 2011 statt viermal neu nur noch einmal pro Jahr fakturiert werden. Seit 1998 ist die Firma Billag vom Bund mit dem Inkasso der Gebührengelder beauftragt. Zu den Aufgaben der Billag gehört auch die Information der Bevölkerung über die Melde- und Gebührenpflicht. Alles, was der Gebührenzahlende über Gebühren und vor allem über den bevorstehenden Wechsel zur Jahresrechnung wissen muss, findet sich unter: www.einerechnung.ch

 

Die Höhe der Gebühren wird vom Bundesrat festgelegt. Die Einnahmen sind grösstenteils für die Finanzierung der Radio- und Fernsehprogramme der SRG vorgesehen (Service public). Einen Teil davon erhalten private Radio- und Fernsehveranstalter, welche gemäss ihrer Konzession einen besonderen Leistungsauftrag erfüllen. Ausserdem werden damit Beiträge an die Förderung neuer Technologien sowie die Nutzungsforschung geleistet und die Kosten für die Frequenzverwaltung (Bakom) und für die Erhebung der Empfangsgebühren (Billag) gedeckt.

Die Gebührenzahlenden in der Deutschschweiz, der Romandie, der Svizzera italiana oder der Svizra rumantscha bezahlen alle denselben Betrag und haben dafür von Gesetzes wegen Anrecht auf gleichwertige Programme. 

 

Entwicklung der Empfangsgebühren für Privatpersonen (inkl. 2,4 % MWSt.)

Jahr Radio (CHF) Fernsehen (CHF) Total Veränderung (%)
1987-1990 94.80 184.80 279.60 -
1991-1992 118.80 231.60 350.40 25,3
1993-1994 153.60 243.60 397.20 13,4
1995-1999 160.80 248.40 409.20 3,0
2000 162.00 270.00 432.00 5,6
2001-2002 162.00 270.60 432.60 0,1
2003-2006 169.00 281.40 450.40 4,2
2007-2010 169.00 293 462.00 2,5

Radio- und Fernsehgebühren ab Januar 2011 (inkl. 2,5 % MWSt.)

Jahr Radio (CHF) Fernsehen (CHF) Total Veränderung (%)
2011- 169.15 293.25 462.40 0,1*

 

Gebühren für gewerblichen und kommerziellen Empfang siehe Gebührentabelle auf der Website der Billag AG.

* Anpassung der MWSt.

Link

Gebühren

FAQ

swissinfoRSIRTRRTSSRF