SRG SSR

Barrierefreies Fernsehen

Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) auferlegt der SRG neue, gesetzlich geregelte Pflichten in Bezug auf die behindertengerechte Aufbereitung von Fernsehsendungen. Die SRG hat deshalb mit den Behindertenorganisationen (siehe Links in der rechten Spalte) eine Übereinkunft ausgearbeitet, um die gesetzlichen Vorgaben so schnell als möglich umzusetzen und dadurch einen Beitrag zur kommunikativen Integration der Hör- und Sehbehinderten zu leisten. Unterstützung soll durch Untertitelungen, Gebärdensprache und Audio Description erfolgen.

  • Untertitelungen: Seit 2010 werden die Fernsehprogramme zwischen 19 und 22 Uhr (Primetime) in aller Regel untertitelt, zudem die Live-Sendungen am Wochenende ab Mittag. Seit Ende 2009 ist in jeder Sprachregion ein Drittel der Sendungen untertitelt.
  • Gebärdensprache: Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), Radio Télévision Suisse (RTS) und Radiotelevisione svizzera (RSI) versehen seit Januar 2008 eine täglich ausgestrahlte «Tagesschau»-Ausgabe mit Gebärdensprache.
  • Audio Description: Dank Audio Description – eine laufende akustische Beschreibung des Filmablaufs – können Sehbehinderte dem Geschehen folgen. 2010 waren es bereits deren 24 pro Sprachregion. 
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